Corona-Pandemie – Mietverhältnisse befristet vor Kündigung geschützt

Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie ist zum 01. April 2020 in Kraft getreten. Mieter, die aufgrund der aktuellen Situation wegen der Ausbreitung des Coronavirus ihren Mietzahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können, werden durch diese Neuregelung befristet vor Kündigungen geschützt. Dies gilt gleichermaßen für Wohnraum- und Gewerbemietverhältnisse. Die Regelungen gelten grundsätzlich für einen begrenzten Zeitraum vom 01. April bis 30. Juni 2020. Eine Verlängerung bis 30. September 2020  ist möglich. Nach der neuen gesetzlichen Regelung muss die wegen Corona unterbliebene Mietzahlung innerhalb von zwei Jahren nachgeholt werden. Der Mieter muss glaubhaft machen, dass der Zahlungsverzug wegen Corona besteht.

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