Maklerprovision – nur der Besteller zahlt?

Der Bundesrat hat am 07. Juni 2013 einen Gesetzesentwurf beschlossen, wonach zukünftig die Maklerprovision von demjenigen zu tragen sein soll, der den Makler beauftragt hat. Dies soll dazu führen, dass nur noch diejenigen Wohnraumsuchenden eine Maklerprovision entrichten müssen, die den Makler selbst beauftragt haben. Gegenteilige Vereinbarungen sollen nach dem Gesetzeswortlaut unwirksam sein. Außerdem ist geplant, dass Maklerverträge der Textform bedürfen.Das weitere Gesetzgebungsverfahren sieht nun vor, dass die Bundesregierung in den nächsten sechs Wochen ihre Auffassung zu dem Gesetzentwurf darlegt und dann an den Bundestag weiterleitet.

Der Gesetzentwurf findet sich unter folgender Adresse: http://www.bundesrat.de/cln_320/nn_2372724/SharedDocs/Drucksachen/2013/0101-200/177-13,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/177-13.pdf

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2 Kommentare

  1. Eine solche Regel gibt es gegenüber Verbraucherkunden schon seit Jahren in Dänemark. Ohne schriftlichen Maklervertrag hat der Makler kein Recht auf Honorar und kann trotzdem Verantwortlich für eventuelle Fehler gemacht werden. Das Kuriose dabei ist, dass das Maklerschiedsgericht bei eventuellen Klagerverfahren gegen einen Makler ex officio eine solche Tatsache näher untersuchen und dem Makler auferlegen kann ein eventuelles Honorar an den Verbraucher zurückzuzahlen, auch wenn dieser hierüber nicht geklagt hat.

    Bei nicht Verbraucherkunden sieht das ganze ein bischen anders aus. Hier gilt das vereinbarte und nichts weiter.

    Übrigens bezahlt in Dänemark das Honorar an den Makler nur der Verkaüfer, der sein Haus verkaufen möchte. Der Käufer bezahlt nur seinen eigenen Berater, sei es Anwalt oder Makler usw.

  2. Hallo, diese Regelung kann man nur begrüßen, vor allem wenn sich diese schon in anderen Staaten bewehrt hat. Hier wird er Käufer entlastet und so sollte das auch sein.

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