Gewerbemietverhältnisse werden meist befristet abgeschlossen. Sofern ein unbefristetes Gewerbemietverhältnisses über Geschäftsräume gegeben ist, kann dieses von beiden Seiten gemäß § 580a Abs. 2 BGB spätestens am 3. Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres gekündigt werden. Der nächste Termin zur Beendigung eines unbefristeten Gewerbemietverhältnisses über Geschäftsräume ist somit – sofern vertraglich keine anderen Kündigungsfristen vereinbart sind – der 30. September 2020 unter der Voraussetzung, dass die schriftliche Kündigung dem Vertragspartner am 03. April 2020 zugeht.
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