Rauchen in der Mietwohnung – Kündigung doch erfolgreich!

AG Düsseldorf, Urteil vom 31. Juli 2013 – 24 C 1355/13

In dem bereits aus der Presse bekannten Verfahren (wir berichetetn bereits) hat nun das Amtsgericht Düsseldorf im Hauptsacheverfahren entschieden, dass der Vermieter dem stark rauchenden Mieter zu Recht gekündigt hat und der Mieter zur Räumung der Wohnung verpflichtet ist.

Dabei hat das Gericht festgestellt, dass Rauchen in der Wohnung grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehöre und daher zunächst kein Grund für eine Kündigung darstelle. Hier lag der Kündigungsgrund im unzureichenden Lüftungsverhalten des Mieters – er hatte seine Rolläden überwiegend geschlossen –  was dazu geführt habe, dass der Zigarettenqualm in Treppenhaus ziehe und dort die Mitbewohner des Mehrfamilienhauses unerträglich und gesundheitsgefährden belästige. Trotz entsprechender Abmahnungen habe der Mieter sein Verhalten nicht geändert.

Es ist davon auszugehen, dass der Mieter gegen das Urteil Berufung einlegt. Es bleibt abzuwarten, wie das Landgericht Düsseldorf dann entscheiden wird.

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