Rauchen in der Mietwohnung verboten oder erlaubt? – Entscheidung des LG Düsseldorf

Landgericht Düsseldorf – Beschluss über Prozesskostenhilfe – 21 T 65/13

Ein Vermieter hatte einem 74-jährigem Mieter nach 40-jähriger Mietdauer fristlos gekündigt, da er starker Raucher sei und das starke Rauchen in der Wohnung eine nicht hinnehmbare Geruchsbelästigung für die anderen Mitbewohner darstelle. Im Vorfeld zu der Kündigung war der Mieter mehrfach abgemahnt worden, hatte sein Rauchverhalten jedoch nicht geändert. Im Rahmen des Räumungsverfahrens hat der Mieter Prozesskostenhilfe beantragt. Das Amtsgericht Düsseldorf (24 C 1355/13( hat den Prozesskostenhilfeantrag des Mieters abgelehnt mit der Begründung, die Verteidigung gegen die Klage habe keine ausreichende Aussicht auf Erfolg, da die schuztwürdigen Interessen der Mitbewohner aufgrund der veränderten Einstellung zum Rauchen höher zu bewerten seien als das Gewohnheitsrecht des rauchenden Mieters.

Auf die sofortige Beschwerde des Mieters hat das Landgericht Düsseldorf die Entscheidung aufgehoben und dem Mieter Prozesskostenhilfe gewährt. In Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH entschied es, dass Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehöre und daher im Rahmen der Entscheidung über Prozesskostenhilfe nicht davon ausgegangen werden könne, dass die Verteidigung gegen die Räumungsklage ohne Aussicht auf Erfolg sei. Mit dieser Entscheidung ist der Rechtsstreit jedoch noch nicht endgültig entschieden.

Das Amtsgericht Düsseldorf muss nun in der Sache entscheiden. Wir werden weiter berichten.

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://immobilienrechtsblog.de/rauchen-in-der-mietwohnung-verboten-oder-erlaubt-g-entscheidung-des-lg-dusseldorf/

Schreibe einen Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.