Eine Schriftformheilungsklausel in einem Gewerbemietvertrag (Formularmietvertrag) ist nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, wenn sie ihrem Wortlaut nach auch den Grundstückserwerber verpflichtet, an der Nachholung der Schriftform mitzuwirken. So wurde dies vom OLG Düsseldorf mit Urteil vom 25.04.2017 – 24 U 150/16 – entgegen anderer obergerichtlicher Rechtsprechung entschieden. (nicht rechtskräftig)
Schlagwort: Mietrecht
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Jul 12
Rauchen in der Mietwohnung verboten oder erlaubt? – Entscheidung des LG Düsseldorf
Landgericht Düsseldorf – Beschluss über Prozesskostenhilfe – 21 T 65/13 Ein Vermieter hatte einem 74-jährigem Mieter nach 40-jähriger Mietdauer fristlos gekündigt, da er starker Raucher sei und das starke Rauchen in der Wohnung eine nicht hinnehmbare Geruchsbelästigung für die anderen Mitbewohner darstelle. Im Vorfeld zu der Kündigung war der Mieter mehrfach abgemahnt worden, hatte sein …
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