Bei Verkauf eines Mietobjektes tritt der Käufer nach der Regelung des § 566 BGB in die Rechte und Pflichten des Vermieters ein. Dies gilt nach einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12. Oktober 2016 nicht für ein zwischen Mieter und Vermieter vereinbartes Ankaufsrecht über das Mietobjekt.
Juni 2017 Archiv
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